Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Wen die DSEE  fördert:

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Hier könnt Ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.

Förderhöhe:

Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Wann gefördert wird:

Bewerbungen sind ab Mitte Februar fortlaufend möglich. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.

Gefördert wird:

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Sie etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Unsere Förderung können Sie für Sach- und Honorarkosten nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit Ihrem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.

Hier gibt es alle weiteren Informationen.

 

Quelle: DSEE - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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