Kulturelle Projektförderung: Zuschüsse für Vorhaben in 2023

Kulturakteure und -akteurinnen, Künstler und Künstlerinnen, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können in der zweiten Förderrunde 2023 Anträge für die Umsetzung kultureller Vorhaben in der Stadt Osnabrück stellen. Anträge für Vorhaben, die in 2023 umgesetzt werden sollen, können noch bis einschließlich 1. März gestellt werden. Ab sofort steht das neue digitale Antragsverfahren unter www.osnabrueck.de/projektfoerderung-kultur zur Verfügung. Das neue Verfahren ermöglicht Antragstellenden eine vereinfachte und schnellere Einreichung der Projektanträge auf digitalem Weg.

Förderfähig sind Kulturprojekte wie Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Bereich Literatur, Tanz und Theater. Auch für innovative Formate aller künstlerischen Sparten ist eine Förderung möglich. 2023 jährt sich zudem der westfälische Friedensschluss zum 375. Mal. Die Stadt legt hierfür ein vielfältiges Jahresprogramm auf. Kulturakteure und –akteurinnen sind auch in dieser Förderrunde eingeladen, weitere Projekte zum Thema Frieden zu beantragen.

Über die Anträge wird nach Fristende von einer unabhängigen Jury, bestehend aus städtischen und nicht-städtischen Experten und Expertinnen, beraten.

Das Budget der bevorstehenden Förderrunde umfasst circa 75.000 Euro. Die letzten Förderrunden haben gezeigt, dass die meisten Bewilligungen für Projekte im Bereich von etwa 3.000 bis 5.000 Euro erfolgen. Kulturakteure und –akteurinnen, die Projekte mit Förderbedarf im fünfstelligen Bereich umsetzen möchten, werden gebeten, sich bei den unten genannten Ansprechpersonen im Fachbereich Kultur zu melden. In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfordern Kulturprojekte mit sehr hohen Antragssummen eine längere Vorlaufzeit.

Nachdem die Erweiterung der Förderrichtlinien es während der Corona-Pandemie ermöglichte, zusätzlich Produktions- und Rechercheprojekte sowie die ausschließliche Finanzierung von Anschaffungskosten zu bewilligen, fokussiert sich die Förderung in der aktuellen Runde wieder auf die oben genannten klassischen Kulturformate.

Die beantragten Vorhaben sollten im Osnabrücker Stadtgebiet durchgeführt werden. Abweichend hiervon ist die Förderung von Veranstaltungen denkbar, die außerhalb Osnabrücks stattfinden, sofern eine positive Wirkung für die Stadt Osnabrück erzielt wird.

Weitere Informationen sowie das digitale Antragsverfahren und die Richtlinien zur kulturellen Projektförderung finden Sie unter www.osnabrueck.de/projektfoerderung-kultur.

Die Zuschussanträge können bis zum 1. März 2023 nach Möglichkeit digital gestellt werden.

Quelle: Stadt Osnabrück

Zurück

nach oben

Wir verwenden Cookies, um die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Mehr erfahren