„LernRäume“-Programm auch während der Osterferien – Anbieter können weiterhin Förderanträge stellen – Angebote auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche offen

Die bisher angemeldeten Angebote reichen von Nähkursen und Waldexpeditionen über Sprachlerncamps und „kreatives Schreiben“ bis zu Musikprojekten und Workshops zum Aufholen von Lernrückständen. Insgesamt stehen in der aktuellen Förderrunde 8,2 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können jeder Zeit eingereicht werden – für die Osterferien auch jetzt noch.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir das Programm „LernRäume“ auch in den kommenden Osterferien fortsetzen können. Wir wissen, wie sehr die Kinder und Jugendlichen seit Pandemiebeginn unter Schulschließungen, Distanzunterricht und Einschränkungen im Präsenzunterricht, aber auch coronabedingtem Verzicht auf vieles im Freizeitbereich gelitten haben – manche mehr, manche weniger. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, wie wichtig diese außerschulischen und außerfamiliären Angebote sind, um entstandene Lernrückstände, aber vor allem immer noch zu kurz gekommene Möglichkeiten für Begegnung, Austausch und Spaß mit Gleichaltrigen ein wenig ausgleichen zu können. Ich danke den „LernRäume“-Partnern für ihr Engagement und appelliere an weitere potenzielle Anbieter, die Fördermöglichkeit für weitere Angebote zu nutzen.“

Erstmals aufgelegt wurde das Programm „LernRäume“ 2020. Seit Herbst 2021 ist es im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ in die einjährige Verlängerung gegangen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die durch die Corona-Pandemie bzw. die damit einhergehenden Umstände und Einschränkungen sowohl in ihrem persönlichen Leben, in ihrer Entwicklung als auch im Bildungsbereich eingeschränkt und getroffen wurden, einen Ausgleich zu bieten. Die Angebote richten sich an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 in Niedersachsen.

Die außerschulische Bildungslandschaft, von der die Angebote organisiert werden, ist in Niedersachsen sehr breit aufgestellt: Sogenannte Zuwendungsempfänger sind u.a. Vereine, gemeinnützige Institutionen, Kirchen und kirchliche Träger, Wohlfahrtsverbände, Bildungsregionen, anerkannte außerschulische Lernstandorte „BNE“ sowie Waldpädagoginnen und Waldpädagogen, Schullandheime, Jugendherbergen, die Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings und anerkannte Einrichtungen der öffentlich geförderten Erwachsenenbildung sowie Volkshochschulen. Schulen haben damit die Möglichkeit, auf Institutionen in ihrem Umfeld zuzugehen, um entsprechende Anträge zu initiieren oder gemeinsam zu erarbeiten.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 000 EUR. Anträge mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2500 EUR können nicht gefördert werden. Unter folgendem Link können die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie FAQ zur Förderrichtlinie eingesehen werden: „LernRäume“ und Bildung für nachhaltige Entwicklung

Konkret beworben werden die „LernRäume“ regional über die Anbieter vor Ort. Eine zentrale Auflistung ist leider nicht möglich.  

Kontakt:
Ulrich Schubert
Tel.: 05 11/1 20-71 68

 

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/

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