Zweite Förderrunde im Programm NEUSTART Amateurmusik

Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist nicht weniger als die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben.

Für die zweite Antragsrunde im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK stehen rund 5 Millionen Euro aus dem Fördertopf von NEUSTART KULTUR, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zur Verfügung. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15.03. und dem 31.12.2022 liegen.

Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.

Antragstellung laufend über das digitale Antragsformular bis voraussichtlich 31.07.2022.

Weitere Infos zur Antragstellung unter bundesmusikverband.de/antragstellung

 

Quelle: kubia - Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion.

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