KulturPass für 18-Jährige

Zwei Jahre lang konnten Jugendliche durch Corona keine Live-Kultur erleben. Auch die Kulturbranche hat die Pandemie besonders hart getroffen. Noch immer kämpft sie mit einem dramatischen Publikumsschwund.

Um sowohl junge Menschen als auch die Kultur zu unterstützen, wird die Bundesregierung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder in Deutschland einen „KulturPass“ einführen. Er soll im kommenden Jahr starten und sich zunächst an alle Jugendlichen in Deutschland richten, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt werden. Laut Statistischem Bundesamt werden das etwa 750.000 Personen sein.

Nachfrage stärken und für kulturelle Vielfalt begeistern

„Wir wollen junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land begeistern“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth am 11. November bei einem Pressetermin mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Der „KulturPass“ soll darüber hinaus auch die Nachfrage in den Kultureinrichtungen stärken und ihnen zudem ermöglichen, neues Publikum für sich zu gewinnen.

Die Bundesregierung stellt für das Pilotprojekt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 10. November 2022 beschlossen. Die Mittel kommen aus dem Etat der Staatsministerin für Kultur und Medien.

Wie funktioniert der Kulturpass?

Alle Jugendlichen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Guthaben in Höhe von 200 Euro. Dieses Guthaben können sie zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen, die als App und Website verfügbar sein wird.

Auf der Plattform können sich Kulturanbieter registrieren und dort beispielsweise Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen oder Ausstellungen sowie Bücher oder Vinylplatten sollen zum Angebot gehören. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen.

Der „KulturPass“ soll ab dem zweiten Quartal 2023 an den Start gehen. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren geöffnet werden.

Quelle: bundesregierung.de

Zurück

nach oben

Wir verwenden Cookies, um die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Mehr erfahren