Virtuelle Mitgliederversammlung soll gesetzlich geregelt werden

Mittlerweile liegen zwei Gesetzentwürfe vor, mit denen eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsgrundlage möglich werden soll.

Zum Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Ergänzung des § 32 BGB hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU einen Änderungsantrag gestellt. Dieser erweitert die möglichen technischen Verfahren und soll auch für die Einberufung per Minderheitenbegehren eine virtuelle Versammlung erlauben.

Die Gesetzentwürfe werden zunächst im Rechtsausschuss beraten. Wann die Änderung des BGB in Kraften treten kann, ist noch offen.

Quelle: vereinsknowhow.de

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