Akuthilfefonds

Ausschreibung Akuthilfefonds

Mit dem Akuthilfefonds unterstützt die MONOM Stiftung selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés, Veranstaltungsräume und ähnliche Orte schnell und unbürokratisch bei akutem Bedarf. Es werden daher keine Projektideen, Veranstaltungsreihen o.ä. gefördert.

Eine Beantragung ist laufend möglich. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2.000 €, es wird aber individuell entschieden. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden der MONOM Stiftung und des Stiftungsvorstands.

Für die Beantragung muss unser Formular verwendet werden.

Was wird gefördert und wer kann beantragen?

Gefördert wird, wenn plötzlich und unerwartet Kosten entstehen zum Beispiel:

- wenn Ihr angegriffen wurdet und der Schaden behoben werden muss,

- wenn Ihr Euch gegen Diffamierungen rechtlich wehren müsst,

- wenn Sicherheitsmaßnahmen erneuert werden müssen,
  z. B. bessere Türschlösser oder Beleuchtung.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Spendenkampagne Alles beginnt im Zentrum. In der Regel werden bis zu 2.000 € bewilligt, aber wir entscheiden individuell.
Erklärt uns also gerne, warum Ihr, wie viel, wofür benötigt.

Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Vereine/Träger, die:

- einen Raum jenseits des Mainstreams betreiben,
- sich selbst organisieren/ verwalten/ kollektiv arbeiten,
- sich als Orte des Austauschs, der Kritik und Debatte verstehen,
- einen aktuellen Freistellungbescheid haben und
- unsere Fördergrundsätze teilen.

Wenn Ihr so ein Zentrum betreibt, aber keinen gemeinnützigen Trägerverein habt, meldet Euch vor der Beantragung bei uns. Wir finden gerne mit Euch einen Weg.

Quelle und weitere Informationen: https://www.monom-stiftung.org/ausschreibungen/akuthilfefonds

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