Digitalisierungsprogramm für Kulturfachverbände

Zusammenfassung:

  • Antragsberechtigt sind die Träger der regionalen Kulturförderung und die vom Land geförderten Kulturfachverbände.
  • Gewährt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderhöhe beträgt mindestens 4.500 Euro und maximal 30.000 Euro.
  • Gefördert werden Investitionen zur Digitalisierung von Prozessen oder Angeboten und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
  • Ziel der Förderung ist die Ausstattung der Geschäftsstellen der Kulturfachverbände und der Träger der regionalen Kulturförderung in Niedersachen mit digitaler Infrastruktur und die Weiterentwicklung bestehender Infrastruktur, um eine zeitgemäße und zukunftsfähige Geschäftsstellenarbeit und Beratung für die Kulturschaffenden anbieten zu können.

Grundsätzlich kann jeder Antragsteller nur einen Antrag stellen. Ein Antrag kann aber mehrere Digitalisierungs-Baustein-Pakete beinhalten.

Was wird gefördert? (siehe Nummer 2 der Richtlinien)

  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • ein Exemplar oder mehrere Exemplare derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz

Was wird nicht gefördert?

  • Investitionen mit einem Kaufpreis von weniger als 5.000 Euro
  • Maßnahmen, die in anderen Förderprogrammen des Landes beantragt wurden oder bereits durch diese gefördert werden.

Hier gibt es alle weiteren Informationen.

Hier geht es zu den Richtlinien.

 

Quelle: MWK Niedersachsen

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