E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen),

  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen),

  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Weitere Informationen und die Einreichungsmöglichkeit findet ihr hier: E-Lastenfahrrad-Richtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Quelle: www.klimaschutz.de

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