Das Förderprogramm unterstützt die Schaffung und den Ausbau von Anlaufstellen für Antisemitismusprävention sowie begleitende Projekte und Aktivitäten. Mit nachhaltigen Strukturen sollen antisemitische Vorfälle und Diskriminierung aktiv bekämpft, Betroffene unterstützt und Formate zur kritischen Auseinandersetzung mit Antisemitismus entwickelt werden. Antragsberechtigt sind z. B. Sportverbände, Gewerkschaften, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Es können Personal- und Sachkosten finanziert werden.
Antragsfrist: 15. Oktober 2024
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Quelle: NL bpb