Förderprogramm zur Digitalisierung und IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen

Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im aktuellen Nds. Ministerialblatt die Richtlinien „Digitalisierung von Kultureinrichtungen in der Fläche“ sowie „Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken“ veröffentlicht.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick der Fördereckpunkte der beiden Richtlinien:

Digitalisierung von Kultureinrichtungen in der Fläche

Förderung der Einführung oder Verbesserung der technischen und digitalen Infrastruktur sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen.

Antragsberechtigte: Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine (i. d. R. als rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts), die
überwiegend Zwecke der Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und i. d. R. über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (kann auch auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein).

Hinweis: Kooperationen bei der Beschaffung sind möglich Fördergegenstand: Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software), sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich jeweils um ein Exemplar oder mehrere Exemplare derselben Hard- oder Software handeln.

Förderhöhe: Mind. 4.500 Euro bis max. 25.000 Euro (Fördersatz i. d. R. max. 90 %)

Laufzeit: Realisierung und Abrechnung der Projekte bis Ende des zweiten Quartals 2023

Antragsverfahren: Antragsstellung erfolgt beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften / Landschaftsverbände; www.allvin.de)

Nähere Informationen: Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der beigefügten Richtlinie. Weitere Informationen zur Antragsstellung werden auf den Websites der Träger der regionalen Kulturförderung veröffentlicht.

 

Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken

Förderung der Einführung oder Verbesserung der technischen und digitalen Infrastruktur zur digitalen Transformation von öffentlichen Bibliotheken, v. a. im ländlichen Raum.

Antragsberechtigte: Hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich geführte Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern, die sich i. d. R. in Trägerschaft von Kommunen oder Kirchen befinden sowie Fahrbibliotheken in ländlich geprägten Einzugsgebieten und an mind. vier Stunden pro Woche geöffnet sind.

Hinweise: Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl sind in Ausnahmefällen förderfähig, wenn sie ihre Funktion für den ländlichen Raum ihres Einzugsgebiets nachvollziehbar darlegen können Kooperationen bei der Beschaffung sind möglich

Fördergegenstand: Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung in Hard- und Software, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich jeweils um ein Exemplar oder mehrere Exemplare derselben Hard- oder Software handeln.

Voraussetzung: Mind. eines der nachfolgenden Ziele soll mit der Maßnahme erreicht werden: Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zur Bibliothek durch digitale bzw. technikgestützte Angebote, Etablierung der Bibliothek als digitaler Ort mit freiem Zugang zu Online-Angeboten, Zukunftsfähiger Ausbau von zeitgemäßen Angeboten im Bereich der digitalen Veranstaltungsarbeit und Leseförderung

Förderhöhe: mind. 4.500 Euro und max. 10.000 Euro (Fördersatz i. d. R. max. 90 %)

Laufzeit: Realisierung und Abrechnung der Projekte bis Ende des zweiten Quartals 2023

Antragsverfahren: Antragsstellung erfolgt bei der Büchereizentrale Niedersachsen e. V.

Nähere Informationen: Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der beigefügten Richtlinie. Weitere Informationen zur Antragsstellung werden auf der Website der Büchereizentrale Niedersachsen e. V. bereitgestellt (www.bz-niedersachsen.de/)

Hier geht es zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen.

 

Quelle: https://www.mcon-consulting.de

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