Der Landschaftsverband bietet verschiedene Förderprogramme an, die aus verbandseigenen Mitteln, regionalisierten und weitergeleiteten Landesmitteln oder anderen Drittmitteln finanziert werden. Je nach Programm unterscheiden sich Antragstermine, Formulare und Förderkriterien. Vor allem bei den Programmen aus weitergeleiteten Mitteln des Landes und von Dritten gibt es jährliche Fluktuationen, Neuausschreibungen und kurzfristige Veränderungen.
Bei Fragen und wenig Erfahrung mit dem Stellen von Förderanträgen berät die Geschäftsstelle gerne! Sie können sich gerne bereits mit einer Projektidee oder auch im weiteren Verfahren an uns wenden.
Antragstemin ist grundsätzlich das Quartalsende, also der 31. Dezember, 31. März, 30. Juni oder 30. September eines Jahres. Für manche der unten dargestellten Förderungen gibt es jedoch nur an einem dieser Termine die Möglichkeit zur Antragsabgabe, weiteres siehe dort.
Investitionen kleiner Kultureinrichtungen
Was: Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Wo: Der Antragsteller muss seinen Sitz in den Landkreisen Göttingen, Northeim oder Holzminden haben.
Wieviel: Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Ob: Es wird eine Bewertung der Anträge nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidungen beim Landschaftsverband trifft der Vorstand.
Wann: Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen bis zum 31. März 2025 beim Landschaftsverband vorliegen.
Wie: Anträge können mit diesem Formular (PDF 130 KB) beim Landschaftsverband Südniedersachsen gestellt werden.
Quelle: landschaftsverband.org