"Kleine Hilfe" für gemeinnützige Vereine

Ausschreibung Kleine Hilfe

Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €, in dieser Förderrunde werden bis zu 30.000 € vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und Stiftungsvorstand. Die Entscheidung wird im November 2024 getroffen.

Wer kann beantragen und was wird gefördert?

Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen.

Fehlt euch gerade etwas Geld? Vielleicht habt ihr unvorhergesehene Ausgaben, weil ihr die Nebenkostenabrechnung nicht abfangen könnt, weil euch ein Anwalt beraten muss oder weil die Tischtennisplatte kaputt gegangen ist. Vielleicht wird zum Anfang des Jahres ein Zuschuss zu den Personalkosten oder der Miete gebraucht, weil die Förderung erst im April überwiesen wird. Vielleicht braucht ihr mehr Secu, weil Ihr antisemitisch bedroht werdet.

Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden.

Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden.

Alle Informationen gibt es hier.

Quelle: monom-stiftung.org

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