Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen

Anträge für 2023 und 2024 können bis zum 30.09.2023 eingereicht werden. Die Investitionsmaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Die Niedersächsische Landesregierung hat einem Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen zugestimmt. Mit dem Sonderprogramm sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich in Niedersachsen abgemildert werden. Das Land stellt für dieses Programm Haushaltsmittel von insgesamt 50 Millionen Euro aus dem im November beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Verfügung.

Die Kostensteigerungen in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine haben Auswirkungen auf den gesamten Kulturbetrieb. Zugleich ist das Publikumsverhalten vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten derzeit schwankend. Dies führt bei Veranstaltern zu großer Planungsunsicherheit. Mit dem Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen sollen Veranstalter vor dem finanziellen Risiko eines kompletten Ausfalls geschützt werden. Anträge können rückwirkend für Veranstaltungen ab Januar 2023 gestellt werden.

Das Sonderprogramm ist für in Niedersachsen stattfindende Kulturveranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt bis zu 20.000 geplanten Teilnehmenden vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 konzipiert. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro.

 

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