Für Investitionen, Bauten und Anschaffungen für soziokulturelle stellt das Land Niedersachsen Mittel zur Förderung zur Verfügung. Förderanträge für investive Vorhaben - Beschaffung und Bau - in der Soziokultur sind bis spätestens 15. Oktober für das dann folgende Jahr im Rahmen des online-Verfahrens beim MWK einzureichen. Die jeweiligen regionalen Kulturförderer sind mit Stellungnahmen in das Verfahren eingebunden. Für die Vergabe der Mittel gelten folgende Regeln:
- der Landeszuschuss beträgt maximal 75 % der Ausgaben
- bauliche Investitionen müssen zu mindestens 15 % kommunal bezuschusst sein
- unbare Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Förderempfehlungen zu den an das MWK gestellten Anträgen spricht der Landesbeirat Soziokultur aus. Es gibt hierbei eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband Soziokultur und eine weitgehende Verschränkung mit dem Beirat des Landesverbands Soziokultur, um die Erfahrungen mit den Antragsteller*innen und deren Förderbedarf in den Bereichen Projekte und Investitionen zusammenzubringen.