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Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Für Investitionen, Bauten und Anschaffungen für soziokulturelle stellt das Land Niedersachsen Mittel zur Förderung zur Verfügung. Förderanträge für investive Vorhaben - Beschaffung und Bau - in der Soziokultur sind bis spätestens 15. Oktober für das dann folgende Jahr im Rahmen des online-Verfahrens beim MWK einzureichen. Die jeweiligen regionalen Kulturförderer sind mit Stellungnahmen in das Verfahren eingebunden. Für die Vergabe der Mittel gelten folgende Regeln:

  • der Landeszuschuss beträgt maximal 75 % der Ausgaben
  • bauliche Investitionen müssen zu mindestens 15 % kommunal bezuschusst sein
  • unbare Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

Die Förderempfehlungen zu den an das MWK gestellten Anträgen spricht der Landesbeirat Soziokultur aus. Es gibt hierbei eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband Soziokultur und eine weitgehende Verschränkung mit dem Beirat des Landesverbands Soziokultur, um die Erfahrungen mit den Antragsteller*innen und deren Förderbedarf in den Bereichen Projekte und Investitionen zusammenzubringen.

Niedersachsen fördert kleine Kultureinrichtungen

Niedersachsen fördert kleine Kultureinrichtungen mit 2,5 Millionen Euro

Förderung baulicher oder technischer Neuerungen oder dringend benötigte Anschaffungen

Kleine Kultureinrichtungen wie Museen, Amateurtheater und Heimatvereine sorgen insbesondere in den ländlich geprägten Regionen Niedersachsens für ein breites Kulturangebot und sichern die kulturelle Teilhabe. Um diese Einrichtungen zielgerichtet zu unterstützen, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein 2,5 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Davon werden 1,5 Millionen Euro direkt über die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben; eine Million Euro vergibt das MWK.

„Als Orte der Begegnung leisten kleine Kultureinrichtungen einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt. Darüber hinaus geben sie zukunftsweisende Impulse für die regionale Entwicklung in einem Flächenland wie Niedersachsen. Mit dem neuen Investitionsprogramm möchten wir die Einrichtungen dabei unterstützen, sich beispielsweise durch bauliche oder technische Neuerungen oder dringend benötigte Anschaffungen weiterzuentwickeln“, so der Niedersächsische Kulturminister Björn Thümler.

Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Es besteht aus zwei Förderlinien: Projektanträge mit einer Summe von 1.000 Euro bis 25.000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Projektanträge mit Fördersummen zwischen 25.000 Euro und 200.000 Euro werden beim MWK beantragt. Antragsstichtag beim MWK ist der 30.09.2019.

Die Stichtage der Landschaften und Landschaftsverbände entnehmen Sie bitte den Seiten der regionalen Förderer.

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