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Abgebildet ist ein Hinweis auf die Möglichkeit zur Antragsstellung ab dem 1. September.

Strukturförderung

Neu: Sie können Ihre Anträge einreichen ab dem 15. März bzw. 1. September.

Vereine und Initiativen, mit einem soziokulturellen Angebot, können Anträge auf Strukturförderung stellen. Das sind Vereine und Initiativen, die ein breites Bevölkerungsspektrum ansprechen, die Kultur von, mit und für alle machen, die Integration, Bildung, Wertevermittlung und demokratische Meinungsbildung fördern, die Kulturarbeit im gesellschaftlichen Kontext bieten, Vernetzung und Kommunikation, Debatten und öffentliche Diskurse initiieren, den künstlerischen Nachwuchs fördern oder Raum für neue Impulse und unterschiedliche Lebensentwürfe schaffen.

Der jährliche Gesamtetat beträgt für Projekt- und Strukturförderungen zusammen 618.000 €.

Antragsschluss sind jeweils der 30. April und der 15. Oktober.

 

Zwei Formate der Strukturförderung

Die große Strukturförderung

Die „große Strukturförderung“ unterstützt soziokulturelle Vereine, die sich klare Ziele der Veränderung gesetzt haben. Das kann zum Beispiel sein, dass man neue Zielgruppen erreichen möchte, dass Changeprozesse im Team durchgeführt werden oder die Öffentlichkeitsarbeit neu ausgerichtet wird. Hier beträgt die Antragssumme mindestens 10.000 €.

Die kleine Strukturförderung

Mit der „kleinen Strukturförderung“ werden kleinere soziokulturelle Vereine vorwiegend im ländlichen Raum unterstützt. Hierbei handelt es sich um eine Basisförderung, mit der beispielsweise der Minijob einer „Schlüsselperson“ finanziert werden kann. Für die „kleine Strukturförderung“ ist eine Antragssumme bis 10.000 Euro möglich.

Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gerne frühzeitig an unsere regionalen Kulturberater:innen. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Beratung, die auf Ihr Vorhaben zugeschnitten ist.

 

 

FAQs für Strukturförderungen

FAQs für Antragstellende

Was wird gefördert?

Die sogenannte „große Strukturförderung“ unterstützt soziokulturelle Vereine, die sich klare Ziele der Veränderung gesetzt haben. Die „kleine Strukturförderung“ dient der Unterstützung kleiner soziokultureller Vereine im ländlichen Raum. Für sie ist auch eine Antragstellung bis zu 10.000 € möglich.

Welches sind die Grundlagen des soziokulturellen Verständnisses?

Die wichtigsten Grundlagen des soziokulturellen Verständnisses sind:

  • Soziokultur ermöglicht einem breiten Bevölkerungsspektrum, selbst kreativ zu werden, kulturelle Angebote zu organisieren und künstlerische Darbietungen unterschiedlicher Genres zu erleben.
  • Profis und Laien stehen gemeinsam auf der Bühne und können in Kursen, Workshops und künstlerischen Produktionen von und miteinander lernen.
  • Nutzer:innen wird ermöglicht, ihr kulturelles und soziales Potenzial zu entfalten und ihr Lebensumfeld nachhaltig mitzugestalten.
  • Soziokultur bietet Strukturen und Erfahrungen, die vielfältiges bürgerschaftliches Engagement fördern. Sie stellt Räume, Technik und Netzwerke für kulturelle Ausdrucksformen und Veranstaltungsformate zur Verfügung.
  • Soziokultur bringt Partner:innen aus unterschiedlichen Bereichen, z.B. Kultur, Soziales und Bildung, in Netzwerken zusammen, initiiert und realisiert Kooperationen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können Vereine oder Initiativen stellen, die soziokulturelle Arbeit machen und eine Unterstützung ihrer Basisarbeit benötigen. Mitglied im Landesverband Soziokultur muss man nicht sein, um einen Antrag stellen zu können.

Bis wann kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Stichtage sind jeweils der 30.04. und der 15.10. Ihr Antrag muss bis um 24 Uhr der Stichtage bei uns per Mail eingegangen sein. Eine Antragbearbeitung ist ansonsten nicht möglich.

Wie hoch darf die Antragssumme sein?

Bei der kleinen Strukturförderung können Beträge bis zu 10.000 € pro Jahr beantragt werden. Bei der großen Strukturförderung können Beträge von über 10.000 € pro Jahr beantragt werden. Der Landesverband fördert in der Regel bis zu 70 % der Gesamtkosten. Der jährliche Gesamtetat beträgt für Projekt- und Strukturförderungen zusammen 618.000 €.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, Ihre Selbstdarstellung (siehe nächste Frage), die Projektbeschreibung und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei. Bitte schicken Sie bei Strukturförderanträgen auch Ihren Haushaltsplan mit. Die notwendigen Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads. Das Antragsformular ist das einzige, das wir ausgedruckt und unterschrieben per Post brauchen. Alle anderen Unterlagen senden Sie bitte per Mail an foerderung@soziokultur-niedersachsen.de.

Wie reiche ich meinen Antrag ein?

Entscheidend ist der fristgerechte Eingang per Mail an: foerderung@soziokultur-niedersachsen.de. Das Antragsformular muss zudem einmal ausgedruckt und im Original unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle des Landesverbands geschickt werden.

Darf das Vorhaben schon begonnen haben, wenn ich einen Antrag stelle?

Das Vorhaben darf auf keinen Fall schon begonnen haben. Dann ist es nicht mehr förderfähig. Aber Sie können beginnen, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist – bis zur Bewilligung allerdings auf eigenes Risiko. Mit dem Eingang Ihres Antrags erhalten Sie automatisch den „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, mit dem Sie z.B. Zahlungsverpflichtungen für das Projekt eingehen können, wenn der Planungsfortschritt das nötig macht. Wenn das Vorhaben bewilligt wird, können Sie die entstandenen Kosten abrechnen. Für den Fall, dass Sie keine Bewilligung erhalten, tragen Sie das Risiko und die entstandenen Kosten.

Was muss eine Selbstdarstellung beinhalten?

Ihre Selbstdarstellung sollte maximal eine halbe DIN A4-Seite einnehmen. Stellen Sie Ihre Ziele und das inhaltliche Profil des/der Träger:in dar. Beschreiben Sie kurz die Schwerpunkte der alltäglichen Arbeit, die Verortung in der Kulturlandschaft und die Kooperationspartner:innen, Ihre Vorerfahrungen mit vergleichbaren Projekten, genutzte Räume sowie die finanzielle Situation (Gesamthaushalt und Förderung) und Ihre Personalausstattung.

Wie soll die Projektbeschreibung aussehen?

Die Projektbeschreibung sollte auf maximal drei DIN A4-Seiten (Schriftart Calibri - oder ähnlich, Größe 11) passen. Bitte beachten Sie, dass Projektbeschreibungen, die länger sind als drei Seiten, nicht akzeptiert werden. Die Projektbeschreibung muss die Beantwortung der vorgegebenen Fragen beinhalten.

Muss ich einen Haushaltsplan einreichen?

Ja. Um über die Strukturförderung entscheiden zu können, ist es notwendig, dass Sie einen Haushaltsplan des vergangenen Jahres einreichen.

Wo finde ich die Antragsformulare?

Alle Formulare finden Sie auf unserer Seite im Menüpunkt Downloads.

Wie muss der Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?

Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Excel-Vorlage. Geben Sie bei den Honoraren bitte die Anzahl der geplanten Stunden und die Höhe des Stundensatzes an.

Kann ich Personalkosten beantragen?

Personalkosten können nur berücksichtigt werden, wenn sie entweder durch Honorare oder durch eine Aufstockung von Stunden (bei bereits angestelltem Personal) für das beantragte Vorhaben entstehen. Sie sind immer mit der geplanten Anzahl der Stunden und der Höhe des Stundensatzes anzugeben.

Können mehrere Anträge von einer Institution eingereicht werden?

Ja, das ist kein Problem. Bedenken Sie jedoch, dass nur begrenzt Mittel zur Förderung der Soziokultur zur Verfügung stehen und der Beirat ein breites und vielfältiges Kulturangebot in ganz Niedersachsen ermöglichen möchte.

Ich beantrage auch bei anderen Förderern Mittel. Kann ich mich dann bewerben?

Da die Förderung des Landesverbands in der Regel nur bis zu 70 % der Gesamtkosten beträgt, ist es sehr ratsam, weitere Anträge bei anderen Förderern zu stellen. Eine gute Absprache ist notwendig, wenn es sich um weitere Landesmittel handelt.

Kann ich mir ein Bild machen, welche Vorhaben bereits Förderung erhalten haben?

Unter dem Menüpunkt Best Practice finden sich Beispiele von geförderten Projekten und Strukturgeförderten Vereinen.

Kann ich eine Voreinschätzung meiner Idee erhalten?

Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gern im Vorfeld an unsere regionalen Kulturberater:innen.

FAQs zum Auswahlverfahren

Wann erfahre ich, wie über meinen Antrag entschieden wurde?

Vom Antragsschluss bis zum Übermitteln der Entscheidung vergehen in der Regel 10 Wochen. In dieser Zeit holt der Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. Stellungnahmen der Landschaften und Landschaftsverbände zu den Anträgen ein und sendet alle Anträge an die Beiratsmitglieder, welche gemeinsam Vorschläge zur Vergabe der Fördermittel erarbeiten. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liegt beim Beirat, der Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. setzt die Entscheidungen dann um. Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur werden die Antragsteller:innen per Mail informiert.

Wie ist der Beirat zusammengesetzt?

Der mit acht Personen besetzte Beirat zur Förderung der Soziokultur in Niedersachsen setzt sich zusammen aus: drei Mitgliedern des Landesverbands, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und von denen eine Person auch im Vorstand des Verbands ist, je eine:r Vertreter:in des Ministeriums, der Landschaften und Landschaftsverbände, der kulturellen Bildung, einem anderen Kulturverband und Kommunalverwaltung.

Kann ich einen abgelehnten Antrag in überarbeiteter Form erneut einreichen?

Zur nächsten Antragsfrist ist eine erneute Einreichung möglich. Bitte lassen Sie sich dazu aber unbedingt von unseren regionalen Kulturberater:innen beraten.

FAQs für Geförderte

Welche Richtlinien muss ich als Geförderte:r einhalten?

Es gelten insbesondere die Bestimmungen des Fördervertrags, die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P) sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung.

Wie erhalte ich die bewilligten Mittel?

Die Auszahlung der bewilligten Mittel wird über den Fördervertrag geregelt. Wir senden Ihnen zwei Exemplare zu. Sie schicken uns eins unterschrieben per Post zurück. Nach Eingang können wir Ihnen die Mittel auszahlen.

Was erwartet der Landesverband von mir mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit zu meinem Projekt?

  • Die Geförderten müssen die Landesförderung bei der öffentlichen Darstellung des geförderten Vorhabens kenntlich zu machen, und zwar mit den gültigen Logos des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und des Landesverbands Soziokultur Niedersachsen e.V.
  • Bei Pressemitteilungen ist die Förderung durch den Landesverband und das Ministerium zu erwähnen. Pressemitteilungen bitte auch an den Landesverband schicken.
  • Für unseren Newsletter und den Instagram-Account schicken Sie uns bitte Informationen zu den Terminen der Premieren, Aufführungen, Veranstaltungen.
  • Für unseren Instagram-Account schicken Sie uns bitte auch Fotos.

Wo finde ich wichtige Dokumente zum Download?

Alle wichtigen Dokumente sowie die Logos des Landesverbands Soziokultur und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.

Was muss ich tun, wenn sich im Projektverlauf etwas verändert?

Informieren Sie uns zeitnah, transparent und unbedingt innerhalb des Projektzeitraums über die Veränderungen. Unser zentrales Anliegen ist es, eine gute Förderung zu ermöglichen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir eine angemessene und flexibel gestaltete Förderpraxis bieten.

FAQs zum Verwendungsnachweis

Wann muss ich meinen Verwendungsnachweis abgeben?

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich 6 Monate nach Projektende einzureichen (Beispiel: Projektende 31.12., Abgabe Verwendungsnachweis zum 30.06. des Folgejahres).

Was muss mein Verwendungsnachweis enthalten?

Bitte nutzen Sie die Vorlagen des Landes für Ihren Verwendungsnachweis. Zudem schicken Sie uns bitte einen zahlenmäßigen Nachweis und einen Sachbericht zum Projekt. Bitte schicken Sie uns keine Belegkopien.

Muss ich Belege einreichen oder aufbewahren?

Bitte schicken Sie uns keine Belegkopien. Die Originalbelege der Einnahmen und Ausgaben sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen müssen Sie allerdings 10 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahren.

Allgemeiner Hinweis

Hinweis

Diese Zusammenstellung "Häufig gestellter Fragen" (FAQ) ist kein juristischer Ratgeber, auch wenn zuwendungsrechtliche Begriffe aufgegriffen werden. Wichtige Inhalte sollen hier für Sie in Kurzform auffindbar sein. Auf rechtliche Korrektheit und Vollständigkeit gibt es daher keine Gewähr. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere regionalen Kulturberater:innen.

 

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