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Abgebildet ist ein Hinweis auf die Möglichkeit zur Antragsstellung ab dem 1. September.

Investitionsförderung

Für soziokulturelle Träger stellt das Land Niedersachsen eine Investitionsförderung für Bauten, Umbauten, Modernisierung und Anschaffungen von jährlich 500.000 € zur Verfügung. Eine Förderung ist ab einem Zuschussbedarf von 10.000 € möglich.

Antragsbeginn:   1. September
Antragsende:      15. Oktober

Anschaffungen und bauliche Instandhaltungen

Gefördert werden Anschaffungen wie Licht- und Tonanlagen sowie bauliche Instandhaltungen, beispielsweise Brandschutzvorrichtungen, wenn diese für die soziokulturelle Arbeit notwendig sind. Im Antrag müssen die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme nachvollziehbar begründet sein.

Bauliche Erweiterungen und Umbauten

Gefördert werden bauliche Erweiterungen wie zum Beispiel der Ausbau eines Dachgeschosses und Umbauten oder barrierefreie Zugänge von bestehenden Einrichtungen, wenn die soziokulturellen Träger durch Vorerfahrungen ihre soziokulturelle Arbeit und den Bedarf hinreichend glaubhaft machen können.

Neubauten

Neubauten sind nur in Ausnahmen förderbar. Dies gilt insbesondere für Neugründungen.

Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gerne frühzeitig an unsere regionalen Kulturberater:innen. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Beratung, die auf Ihr Vorhaben zugeschnitten ist.

 

FAQs für Investitionen

FAQs für Antragstellende

Bin ich antragsberechtigt?

Die Förderung richtet sich an soziokulturelle Einrichtungen in Niedersachsen.

Wie hoch darf die Antragssumme sein?

Die Antragssumme für investive Maßnahmen muss mindestens 10.000 € betragen. Eine Höchstgrenze gibt es derzeit nicht, wir geben allerdings zu bedenken, dass für die investiven Maßnahmen begrenzte Mittel von insgesamt 500.000 € zur Verfügung stehen. Eine Gliederung und Priorisierung der Maßnahme in mehrere eigenständige Teilprojekte kann aufgrund der begrenzten Fördermittel hilfreich sein. Eine Gliederung der Maßnahme in mehrere eigenständige Teilprojekte und eine Priorisierung der Teilprojekte können aufgrund der begrenzten Fördermittel hilfreich sein.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Der/die Antragsteller:in muss einem soziokulturellen Zentrum, einer soziokulturellen Initiative bzw. einem soziokulturellen Verein oder einem anderen Träger mit soziokultureller Ausrichtung angehören.

Bei baulichen Investitionen soll eine angemessene kommunale Unterstützung nachgewiesen werden: in der Regel mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt werden:

  • Zunahme der Angebotsvielfalt
  • Erhöhung der Anzahl von Aktivitäten, der Anzahl von Nutzer:innen, Besucher:innen und Kooperationspartner:innen und /oder
  • Steigerung von Umsatz, Personalstellen und kommunaler Förderung

 

Welche Grundlagen des soziokulturellen Verständnisses gibt es?

Die wichtigsten Grundlagen des soziokulturellen Verständnisses sind:

  • Soziokultur ermöglicht einem breiten Bevölkerungsspektrum, selbst kreativ zu werden, kulturelle Angebote zu organisieren und künstlerische Darbietungen unterschiedlicher Genres zu erleben.
  • Profis und Laien stehen gemeinsam auf der Bühne und können in Kursen, Workshops und künstlerischen Produktionen von und miteinander lernen.
  • Nutzer:innen wird ermöglicht, ihr kulturelles und soziales Potenzial zu entfalten und ihr Lebensumfeld nachhaltig mitzugestalten.
  • Soziokultur bietet Strukturen und Erfahrungen, die vielfältiges bürgerschaftliches Engagement fördern. Sie stellt Räume, Technik und Netzwerke für kulturelle Ausdrucksformen und Veranstaltungsformate zur Verfügung.
  • Soziokultur bringt Partner:innen aus unterschiedlichen Bereichen, z.B. Kultur, Soziales und Bildung, in Netzwerken zusammen, initiiert und realisiert Kooperationen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die dem Projekt zuzurechnen sind.

Der Landesverband fördert investive Maßnahmen in der Regel mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Gesamtfinanzierung ist durch Drittmittel und Eigenmittel sicherzustellen.

Ehrenamtliches, unentgeltliches Engagement (auch „Muskelhypothek“ genannt) darf als „fiktive Ausgabe“ bei der Bemessung der Fördersumme berücksichtigt werden:

  • Maximal 10% der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Berechnungsgrundlage ist ein Stundensatz von 15 Euro.

Die „fiktiven Ausgaben“ zählen nicht zu den förderfähigen Gesamtausgaben, und werden deshalb nicht im Kostenplan aufgelistet. Sie dürfen aber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Fördersumme berücksichtigt werden. Die auf diese Weise erhöhte Fördersumme kann im Finanzierungsplan eingetragen werden. Der Eigenanteil darf entsprechend reduziert werden.

Die Gesamtausgaben im Kostenplan und die Gesamteinnahmen im Finanzierungsplan müssen übereinstimmen.

Wichtig: Die Fördersumme darf nur zur Deckung der förderfähigen Gesamtausgaben verwendet werden!

Rechenbeispiele dazu finden Sie im "Merkblatt Investitionsprogramm Soziokultur" unter dem Menüpunkt Downloads.

Wie beantrage ich die Berücksichtigung der fiktiven Ausgaben?

  • bitte reichen Sie mit dem Antrag eine formlose Erklärung mit folgenden Angaben ein: Art der unentgeltlichen ehrenamtlichen Tätigkeit, Anzahl der Stunden, Gesamtsumme der geplanten fiktiven Ausgaben. Es sollte plausibel dargestellt werden, welche Arbeiten geleistet werden.
  • im Kostenplan werden nur die förderfähigen Gesamtausgaben (ohne fiktive Ausgaben) aufgeführt.
  • im Finanzierungsplan kann die Fördersumme eingetragen werden, die sich durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage ergibt. Der Eigenanteil kann dadurch entsprechend niedriger angesetzt werden.

Welche Belege sollten für die fiktiven Ausgaben erstellt und archiviert werden?

Zu empfehlen sind „Selbstauskunft-Belege“: Art der Tätigkeit, Zeitraum der Tätigkeit, Anzahl / Namen der unentgeltlich Mitarbeitenden, Anzahl der geleisteten Stunden, Ort, Datum, Unterschrift.

Kopien dieser Belege reichen Sie mit dem Verwendungsnachweis beim Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. ein. Die Original-Belege sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu archivieren.

 

Welche Richtlinien gelten?

Es gelten insbesondere:

  • die Kriterien für die Förderung investiver Projekte in soziokulturellen Einrichtungen,
  • die Allgemeine Kulturförderrichtlinie des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur,
  • die Bestimmungen des Fördervertrags und seiner Anlagen
  • die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P),
  • die AGVO.

Bei Baumaßnahmen kommen weitere  Anforderungen z.B. aus dem Vergaberecht und dem Baurecht hinzu.

Darf das Vorhaben schon begonnen haben, wenn ich einen Antrag stelle?

Das Vorhaben darf bis zum Eingang des Antrags beim Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. auf keinen Fall schon begonnen haben. Dann ist es nicht mehr förderfähig.

Mit dem Eingang Ihres Antrags beim Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. gilt der „vorzeitige Maßnahmebeginn“ automatisch als genehmigt. Sie können dann auf eigenes Risiko beginnen, z.B. Zahlungsverpflichtungen für das Projekt eingehen, wenn der Planungsfortschritt das nötig macht. Wenn das Vorhaben gefördert wird, können Sie die entstandenen Kosten abrechnen. Für den Fall, dass Sie keine Förderung erhalten, tragen Sie das Risiko und die entstandenen Kosten.

Achtung: Die Erteilung von Aufträgen und das Eingehen finanzieller Verpflichtungen gelten als Beginn eines Vorhabens. Ausnahme: Bei Baumaßnahmen gelten Planungen, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.

Kann ich eine Voreinschätzung meiner Idee erhalten?

Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gern im Vorfeld an unsere regionalen Kulturberater:innen.

Können mehrere Anträge von einer Institution eingereicht werden?

Ja, das ist kein Problem. Bedenken Sie jedoch, dass nur begrenzt Mittel zur Förderung der Soziokultur zur Verfügung stehen und der Beirat ein breites und vielfältiges Kulturangebot in ganz Niedersachsen ermöglichen möchte.

Ich beantrage auch bei anderen Förderern Mittel. Kann ich mich dann bewerben?

Da die Förderung des Landesverbands Investitionen in der Regel nur bis zu 75 % der Gesamtausgaben beträgt, empfehlen wir, weitere Anträge bei anderen Förderern zu stellen. Eine gute Absprache ist notwendig. Wir raten dringend zu einer Beratung durch unsere regionalen Kulturberater:innen.

Wo finde ich die Antragsformulare?

Hier auf unserer Seite im Menüpunkt Downloads.

Beschaffungsmaßnahmen: welche Unterlagen sind einzureichen?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (als pdf-Datei und Ausdruck)
  • Selbstdarstellung und Projektdarstellung (als pdf-Datei)
  • Kostenplan für investive Beschaffungsmaßnahmen (als Excel-Datei)
  • Finanzierungsplan (als Excel-Datei)
  • Nachweise über beantragte oder bewilligte Drittmittel (als pdf-Datei)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag o.ä. (als pdf-Datei)
  • Kopie der Angebote, welche dem Kosten- und Finanzierungsplan zugrunde gelegt wurden (als pdf-Datei)

Das Antragsformular benötigen wir ausgedruckt und unterschrieben per Post und per E-Mail. Alle anderen Unterlagen reichen Sie bitte nur per E-Mail bei uns ein. Bitte begrenzen Sie die Größe Ihrer E-Mail(s) auf maximal 15 MB. Größere Datenmengen teilen Sie bitte auf mehrere E-Mails auf.

Baumaßnahmen: welche Unterlagen sind einzureichen?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (als pdf-Datei und Ausdruck)
  • Selbstdarstellung und Projektdarstellung (als pdf-Datei)
  • Kostenplan für investive Baumaßnahmen (als Excel-Datei)
  • Kostenschätzung gemäß DIN 276, aufgestellt von einer fachkundigen Person/ einem fachkundigen Ingenieurbüro oder alternativ  Kopien der Angebote, welche dem Kosten-/ Finanzierungsplan zugrunde gelegt wurden (als Excel-Datei)
  • Finanzierungsplan (als Excel-Datei)
  • Nachweise über beantragte oder bewilligte Drittmittel (als pdf-Datei)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag o.ä. (als pdf-Datei)
  • Einverständniserklärung des/der Eigentümer*in des Gebäudes zu der geplanten Baumaßnahme (nur erforderlich, wenn der/die Antragsteller*in nicht selbst Eigentümer*in ist, als pdf-Datei)
  • unterschriebener Mietvertrag/Pachtvertrag, aus dem hervorgeht, dass die Zweckbindungsfrist eingehalten werden kann (als pdf-Datei)
  • Fotos (als pdf-Datei)
  • Bestandspläne (als pdf-Datei)
  • Entwurfspläne (als pdf-Datei)
  • ggf. Kopie des Bauvorbescheides (als pdf-Datei)
  • ggf. Kopie der Baugenehmigung (kann nachgereicht werden, als pdf-Datei)
  • ggf. Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung (kann nachgereicht werden, als pdf-Datei)

Das Antragsformular benötigen wir ausgedruckt und unterschrieben per Post und per E-Mail. Alle anderen Unterlagen reichen Sie bitte nur per E-Mail bei uns ein. Bitte begrenzen Sie die Größe Ihrer E-Mail(s) auf maximal 15 MB. Größere Datenmengen teilen Sie bitte auf mehrere E-Mails auf.

Bis zu welchem Termin kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Anträge auf Investitionsförderung können bis zum 15. Oktober eines Jahres beim Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. eingereicht werden. Ihr Antrag muss an diesem Stichtag bis um 24 Uhr per E-Mail an die Adresse foerderung@soziokultur-niedersachsen.de bei uns eingegangen sein. Eine Antragsbearbeitung ist ansonsten nicht möglich. Senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular zusätzlich per Post.

Was soll die Selbstdarstellung beinhalten?

Stellen Sie im Formular bitte Ihre Ziele und das inhaltliche Profil des/der Träger:in dar. Beschreiben Sie kurz die Schwerpunkte der alltäglichen Arbeit, die Verortung in der Kulturlandschaft und die Kooperationspartner:innen, Ihre Vorerfahrungen mit vergleichbaren Projekten, genutzte Räume sowie die finanzielle Situation (Gesamthaushalt und Förderung) und Ihre Personalausstattung.

Was soll die Projektbeschreibung beinhalten?

Beschreiben Sie bitte im Formular die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahme, die Bedeutung für Ihre soziokulturelle Arbeit, das vorgesehene Nutzungskonzept, und geben Sie bitte eine konkrete Zielsetzung an, die mit dem Ergebnis nach Projektende abgeglichen werden kann. Nutzen Sie dafür bitte die vorgegebenen Stichpunkte: Ausgangssituation, Idee, Zielsetzung, Umsetzung, Perspektive und Zeitplan.

Wie soll der Kostenplan aussehen?

Bitte nutzen Sie unbedingt unser Formular "Kostenplan für Beschaffungen" oder den "Kostenplan für Baumaßnahmen" je nach Art Ihres Vorhabens, und senden Sie es uns  als Excel-Datei  per E-Mail zu.

Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der sparsamen Verwendung von Landesmitteln sind dem Kostenplan grundsätzlich mindestens drei Angebote für alle beantragten Maßnahmen beizufügen, siehe Ziffer 3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Das ausgewählte Angebot ist zu kennzeichnen. Bitte geben Sie eine Begründung an, falls es sich nicht um das günstigste Angebot handelt. Teilleistungen aus den Angeboten dürfen nur mit dem Einverständnis der Anbieter:innen im Kostenplan angesetzt werden.

Bei Leistungen mit einem Auftragswert von unter 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer reicht es aus, ein Angebot einzureichen, das die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt.

Bei Baumaßnahmen können Sie wahlweise anstelle der drei Angebote auch eine Kostenschätzung gemäß DIN 276 einreichen, die von einer fachkundigen Person oder einem Ingenieurbüro aufgestellt wurde.

Geben Sie bei den Honoraren bitte die Anzahl der geplanten Stunden und die Höhe des Stundensatzes an.

Bei Fragen zum Kostenplan wenden Sie sich gerne an unsere regionalen Kulturberater:innen.

Wie soll der Finanzierungsplan aussehen?

Bitte nutzen Sie unbedingt unser Formular "Finanzierungsplan", und senden Sie es uns als Excel-Datei per E-Mail zu.

Stellen Sie bitte den Gesamtzusammenhang Ihrer Finanzierung vollständig dar (z.B. alle Förderungen, die Sie für die beantragten Maßnahmen erhalten oder beantragt haben). Informieren Sie uns schnellstmöglich, wenn sich Änderungen ergeben. Stellen Sie bei einer Kombination von Fördergeldern sicher, dass dies zulässig ist.

Bei baulichen Investitionen soll eine angemessene kommunale Unterstützung von mindestens 15% nachgewiesen werden.

Bei Fragen zum Finanzierungsplan wenden Sie sich gerne an unsere regionalen Kulturberater:innen.

Kann ich Personalkosten beantragen?

Personalkosten können nur berücksichtigt werden, wenn sie entweder durch Honorare oder durch eine Aufstockung von Stunden (bei bereits angestelltem Personal) für das beantragte Vorhaben entstehen. Sie sind immer mit der geplanten Anzahl der Stunden und der Höhe des Stundensatzes anzugeben.

Muss bei Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen?

Nein, eine Kopie der Baugenehmigung kann bei baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen nachgereicht werden. Gleiches gilt auch für notwendige denkmalrechtliche Genehmigungen. Die erforderlichen Genehmigungen müssen aber vor dem Abschluss des Fördervertrages vorliegen. Bitte sehen Sie mit Ihren Planer:innen die dafür notwendigen Zeiträume in Ihrer Projektplanung vor.

Gibt es pauschalisierte Zweckbindungsfristen?

Nein, je nach Art der beantragten Maßnahme wird eine angemessene Zweckbindungsfrist für das jeweilige Projekt festgelegt und im Fördervertrag verankert.

FAQs zum Auswahlverfahren

Wann erfahre ich, wie über meinen Antrag entschieden wurde?

Vom Antragsschluss am 15. Oktober bis zum Übermitteln der Entscheidung vergehen in der Regel zehn Wochen.

Wie ist der Beirat zusammengesetzt?

Der mit acht Personen besetzte Beirat zur Förderung der Soziokultur in Niedersachsen setzt sich zusammen aus: drei Mitgliedern des Landesverbands, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und von denen eine Person auch im Vorstand des Verbands ist, je eine:r Vertreter:in des Ministeriums, der Landschaften und Landschaftsverbände, der kulturellen Bildung, einem anderen Kulturverband und Kommunalverwaltung.

Kann ich einen abgelehnten Antrag in überarbeiteter Form erneut einreichen?

Zur nächsten Antragsfrist ist eine erneute Einreichung möglich. Bitte lassen Sie sich dazu aber unbedingt von unseren regionalen Kulturberater:innen beraten.

FAQs für Geförderte

Wie erhalte ich die Fördermittel?

Die Auszahlung der Fördermittel wird über den Fördervertrag geregelt. Wir senden Ihnen zwei Exemplare des Vertrages zu. Sie schicken uns eins unterschrieben per Post zurück. Nach dessen Eingang bei uns können wir Ihnen die Mittel gemäß den Regelungen im Fördervertrag auszahlen.

Was erwartet der Landesverband von mir mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit zu meinem Projekt?

  • Die Geförderten müssen die Landesförderung bei der öffentlichen Darstellung des geförderten Vorhabens kenntlich zu machen, und zwar mit den gültigen Logos des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und des Landesverbands Soziokultur Niedersachsen e.V.
  • Bei Pressemitteilungen ist die Förderung durch den Landesverband und das Ministerium zu erwähnen. Pressemitteilungen bitte auch an den Landesverband schicken.
  • Für unseren Newsletter und den Instagram-Account schicken Sie uns bitte Informationen zu den Terminen der Premieren, Aufführungen, Veranstaltungen.
  • Für unseren Instagram-Account schicken Sie uns bitte auch Fotos.
  • Für unsere Webseite und den Jahresbericht schicken Sie uns bitte eine abschließende Projektbeschreibung.

Wo finde ich wichtige Dokumente zum Download?

Wichtige Dokumente, Formulare, Richtlinien sowie die Logos des Landesverbands Soziokultur und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.

FAQs zum Verwendungsnachweis

Wann muss ich meinen Verwendungsnachweis abgeben?

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich 6 Monate nach Projektende einzureichen (Beispiel: Projektende 31.12., Abgabe Verwendungsnachweis zum 30.06. des Folgejahres).

Was muss mein Verwendungsnachweis enthalten?

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einen Sachbericht zum Projekt. Bitte schicken Sie uns keine Belegkopien.

Muss ich Belege einreichen oder aufbewahren?

Bitte schicken Sie uns keine Belegkopien. Die Originalbelege der Einnahmen und Ausgaben sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen müssen Sie allerdings 10 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahren.

Was muss ich tun, wenn sich im Projektverlauf etwas verändert?

Informieren Sie uns zeitnah, transparent und unbedingt innerhalb des Projektzeitraums über die Veränderungen. Unser zentrales Anliegen ist es, eine gute Förderung zu ermöglichen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir eine angemessene und flexibel gestaltete Förderpraxis bieten.

Allgemeiner Hinweis

Hinweis

Diese Zusammenstellung "Häufig gestellter Fragen" (FAQ) ist kein juristischer Ratgeber, auch wenn zuwendungsrechtliche Begriffe aufgegriffen werden. Wichtige Inhalte sollen hier für Sie in Kurzform auffindbar sein. Auf rechtliche Korrektheit und Vollständigkeit gibt es daher keine Gewähr. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere regionalen Kulturberater:innen.

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