Für soziokulturelle Träger stellt das Land Niedersachsen eine Investitionsförderung für Bauten, Umbauten, Modernisierung und Anschaffungen von jährlich 500.000 € zur Verfügung. Eine Förderung ist ab einem Zuschussbedarf von 10.000 € möglich.
Antragsbeginn: 1. September
Antragsende: 15. Oktober
Anschaffungen und bauliche Instandhaltungen
Gefördert werden Anschaffungen wie Licht- und Tonanlagen sowie bauliche Instandhaltungen, beispielsweise Brandschutzvorrichtungen, wenn diese für die soziokulturelle Arbeit notwendig sind. Im Antrag müssen die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme nachvollziehbar begründet sein.
Bauliche Erweiterungen und Umbauten
Gefördert werden bauliche Erweiterungen wie zum Beispiel der Ausbau eines Dachgeschosses und Umbauten oder barrierefreie Zugänge von bestehenden Einrichtungen, wenn die soziokulturellen Träger durch Vorerfahrungen ihre soziokulturelle Arbeit und den Bedarf hinreichend glaubhaft machen können.
Neubauten
Neubauten sind nur in Ausnahmen förderbar. Dies gilt insbesondere für Neugründungen.
Wenden Sie sich mit Ihrer Idee gerne frühzeitig an unsere regionalen Kulturberater:innen. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Beratung, die auf Ihr Vorhaben zugeschnitten ist.