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Es ist bestimmt keine angenehme Vorstellung: die Anordnung des Finanzamtes zur Betriebsprüfung. Immerhin hat doch jeder schon von horrend hohen Steuernachforderungen gehört, die Vereinen nach so einer Prüfung ins Haus flattern. Aber keine Angst − gut vorbereitet kann man diesen mehr oder weniger regelmäßig stattfindenden Prüfungen gelassen entgegensehen. Richtig ist: die meisten Prüfungen ergeben den einen oder anderen Tatbestand, der zu Nachforderungen führt. Oft handelt es sich aber nicht um echte Fehler in der Buchhaltung oder bewusste Unterschlagung. Vielmehr hat man es oft mit Grenz- und Zweifelsfällen zu tun, die in einer solchen Prüfung geklärt werden. Und viele Beanstandungen können auch während einer Prüfung ausgeräumt werden.
In diesem Seminar sollen aus der Sicht einer Prüfung die gängigen Rechtsvorschriften und Gesetze behandelt werden, die den Prüfungen zugrunde liegen:
die Betriebsprüfung einschließlich der Umsatzsteuerprüfung und die entsprechenden Buchhaltungs- und Steuerpflichten, die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung.
An Beispielen aus der Praxis, die gerne mitgebracht werden können, werden konkrete Fälle erläutert.
Am Ende des Seminars sollten die Seminarteilnehmer*innen grundlegend über Ablauf und Inhalte informiert sein und damit die weit verbreitete Angst vor unliebsamer Post hinreichend schmälern können.