Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Unternehmen, sind danach verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auch gemeinnützige Organisationen sind zur Einhaltung verpflichtet. Sie müssen ihre digitalen Angebote, wie Websites und Apps barrierefrei gestalten. Für sehr kleine Dienstleistungs-Unternehmen gilt eine Ausnahme. Weitere Informationen halten beispielsweise die Aktion Mensch e.V. oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSFG)
Weitere Informationen des Bundesministeriums des Inneren
Weitere Informationen der Aktion Mensch