Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Inklusion ist kein »nice to have« mehr

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Unternehmen, sind danach verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auch gemeinnützige Organisationen sind zur Einhaltung verpflichtet. Sie müssen ihre digitalen Angebote, wie Websites und Apps barrierefrei gestalten. Für sehr kleine Dienstleistungs-Unternehmen gilt eine Ausnahme. Weitere Informationen halten beispielsweise die Aktion Mensch e.V. oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSFG)

Weitere Informationen des Bundesministeriums des Inneren

Weitere Informationen der Aktion Mensch

Weitere Informationen der Knappschaft Bahn See

Quelle: https://www.b-b-e.de/

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