Geht es um Veranstaltungen im Verein, steht oftmals auch das Thema GEMA auf dem Plan. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, welche treuhänderisch die Interessen ihrer Mitglieder vertritt.
Dies sind immerhin ca. 95.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger, welche die GEMA unter ihrem Dach vereint und deren Nutzungsrechte sie wahrnimmt. Die GEMA verwaltet diese Rechte und vertritt die Urheber beispielsweise gegenüber Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentlichen Veranstaltern. Soll also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt werden, muss hierfür grundsätzlich eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.
Doch wann genau muss Musiknutzung angemeldet werden? Wie geht dies vonstatten und welche Kosten fallen an?
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Quelle: vereine-stiftungen.de