Der Einsatz des sogenannten Haber-Verfahrens in der Kulturförderung sorgt bundesweit für Diskussionen. In der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, nehmen zehn Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dazu Stellung. Die Beiträge zeigen: Die Länder messen der Kunstfreiheit einen hohen Stellenwert zu und begegnen sicherheitsbehördlichen Abfragen im Kulturbereich mit großer Zurückhaltung.
Ausgangspunkt ist die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Nachdem eine unabhängige Jury ihre Auswahl getroffen hatte, wurde bekannt, dass nachträglich das sogenannte Haber-Verfahren angewandt wurde. Über dieses Verfahren können Bundesressorts beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördermittel erhalten sollen. In der Folge wurden drei Buchhandlungen von der Auswahlliste gestrichen. Welche Erkenntnisse zugrunde lagen, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte laut Medienberichten im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages an, dass das Verfahren künftig häufiger angewendet werden solle.
Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen: „Ein Rückgriff auf den Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen, da die bestehenden fachlichen und rechtlichen Prüfmechanismen ausreichen und zugleich die Freiheit der Kunst gewährleisten.“
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