Was beim Ablauf einer Satzungsänderung zu beachten ist

Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Satzungsentwurf rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung mit

  • dem Rechtsanwalt/Steuerberater/Organisationsberater
  • dem Vereinsregister, mit der Frage, ob diese Fassung als eintragungsfähig angesehen wird,
  • dem Finanzamt, mit der Frage, ob diese Fassung als ausreichend für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung angesehen wird,
  • sowie ggf. einem Spitzenverband mit der Frage, ob die Anforderungen an Verbandsmitglieder erfüllt sind,

abgestimmt werden. Sofern diese Abstimmung zu Änderungen führt, sollte diese zumindest mit dem Rechtsberater abgesprochen werden.

Hier gibt es alle weiteren Informationen zum Ablauf einer Satzungsänderung.

 

Quelle: https://www.vereinsrecht.de/

Zurück

nach oben

Wir verwenden Cookies, um die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Mehr erfahren