Wegfall der Corona-Sonderregelungen für Vereine

Zum 01. September 2022 endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Im DSEErechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sind die Änderungen zusammengefasst und es wird erläutert, wann für einen Verein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Zum Hintergrund der Corona-Sonderregelungen

Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen.

Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Diese Regelungen sind zum 1. September 2022 ausgelaufen.

Hier geht es zu den Rechtstipps der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

 

Quelle: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

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