Zum 01.11.2024 wird mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer („W-IdNr.“) begonnen. Sie wird ungeachtet der Rechtsform an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben, zu deren Kreis insbesondere auch Vereine gehören. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren und soll dieses perspektivisch vereinfachen. Einige Informationen zu Vergabe bzw. Mitteilung sowie dem Verhältnis zu anderen steuerlichen Identifikationsnummern enthält dieser Beitrag.
Wie erfolgt die Vergabe?
Die Vergabe der Nummer erfolgt stufenweise ab November 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern(BZSt). Alle „wirtschaftlich Tätigen“, die zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet sind bzw. in diesem Sinne als Kleinunternehmer tätig sind, erhalten eine solche Nummer. Als wirtschaftlich Tätige gelten dabei natürliche Personen sowie Personenvereinigungen, aber auch sog. juristische Personen wie eingetragene Vereine.
Die Zuteilung erfolgt automatisch, sodass hier keine gesonderte Beantragung erfolgen muss. Kosten fallen im Zuge der Vergabe nicht an. Die Zuteilung soll voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Dementsprechend bestehen keine Nachteile, sofern ein Verein nicht bereits im November bei der Vergabe berücksichtigt wird. Bei Neugründungen wird die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens zugewiesen.
Wie erfolgt die Mitteilung?
Die Form der Mitteilung im Zusammenhang mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer richtet sich danach, ob bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde. Ist dies der Fall, dann erfolgt die Mitteilung öffentlich über das Bundessteuerblatt. Eine gesonderte Mitteilung gibt es in diesem Fall also nicht.
Sofern ein wirtschaftlich Tätiger keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, erfolgt die Bekanntgabe über ELSTER. Voraussetzung ist dabei, dass ein entsprechendes Nutzerkonto verfügbar ist. Um den Vorgang zu beschleunigen, kann über ELSTER unter dem Menüpunkt „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ die Einwilligung in die elektrische Bereitstellung erklärt werden. Wird eine solche Einwilligung nicht erteilt, verzögert sich die Zuteilung um einige Monate.
Wurde ein Empfangsbevollmächtigter, wie etwa ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater, benannt, dann erhält dieser die Nummer über ELSTER. Eine Mitteilung per Mail oder Telefon kommt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht.
Verhältnis zu anderen Identifikationsnummern?
Was zunächst nach zusätzlicher Bürokratie klingt, soll langfristig die Verwaltung vereinfachen und Abläufe etwa durch Automation effizienter gestalten. Perspektivisch sollen bestehende Identifikationsnummern ersetzt werden.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer tritt aber vorerst als zusätzliche Nummer hinzu. Daher verlieren andere Identifikationsnummern, wie etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer ihre Bedeutung nicht.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht ihrem Aufbau nach weitestgehend der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist im Vergleich zu letzterer allerdings um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei Bedarf unter anderem auf folgenden Seiten der Finanzbehörden:
Quelle: vereine-stiftungen.de